2022-04-16 –, Mainstream
Language: Deutsch
Dieser Beitrag analysiert den völkerrechtliche Status von nicht-staatlichen Hackern im aktuellen russisch-ukrainischen Krieg.
Der gegenwärtige Krieg in der Ukraine wird auch im digitalen Raum ausgetragen. So nutzen Russland wie auch die Ukraine den Cyberraum, um wechselseitig Ziele der anderen Seite anzugreifen. Kurz nach der russischen Invasion rief die ukrainische Regierung dazu auf, sich an dem bewaffneten Konflikt zu beteiligen, sich einer „IT-Armee“ anzuschließen und/oder Cyberangriffe gegen russische Ziele auszuführen. Seither sind viele verschiedene nicht-staatliche Hackergruppen, Kollektive und Freiwillige digital in den Ukraine-Krieg involviert und versuchen, Russland zu bekämpfen. Allerdings hat solch eine Beteiligung nicht-staatlicher Hacker völkerrechtliche Konsequenzen, wie dieser Beitrag aufzeigt. Denn alle an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Hacker unterliegen dem humanitären Völkerrecht und erhalten einen primären völkerrechtlichen Status, mit welchem entsprechende Rechte, Handlungen und Pflichte verbunden sind. So können sie entweder selbst ein legitimes Ziel von Kriegshandlungen werden oder werden vor Kriegshandlungen geschützt. Dieser Beitrag untersucht den völkerrechtlichen Status dieser am Ukraine-Krieg beteiligten, freiwilligen Hacker.
Janine Schmoldt, LL.M. ist Doktorandin am Lehrstuhl für Internationale Beziehungen der Universität Erfurt. In Ihrem Dissertationsprojekt beschäftigt sie sich mit dem Verrechtlichungsprozess von patriotischen Hackern und forscht zur Anwendbarkeit des Völkerrechts auf Cyberphänomene. Außerdem ist sie Lehrbeauftragte an der Staatswissenschaftlichen Fakultät.